Quantcast
Channel: Gebührenrecht – Burhoff online Blog
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1998

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich da wegen der Kostenentscheidung noch „etwas retten“?

$
0
0

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich da wegen der Kostenentscheidung noch „etwas retten“?,  war übrigens eine Frage, deren Problematik häufiger Gegenstand von Fragen bei mir ist. Das zeigt mir, dass Verteidiger nicht genügend aufgepassen, ob die ergangene Kostenentscheidung denn auch zutreffend ist.

Beantwortet habe ich die Frage dann wie folgt:

Hallo Frau Kollegin,
Sie hätten gegen die Kostenentscheidung des Urteils sofortige Beschwerde einlegen müssen – § 464 Abs. 3 StPO.
M.E. müssten Sie das noch nachholen können. Zwar ist die Wochenfrist an sich abgelaufen, wenn sie überhaupt zu laufen begonnen hat bzw. die Versäumung wäre unverschuldet, wenn nicht belehrt worden ist (§ 44 Satz 2 StPO).
Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ihnen entgegengehalten wird: Zivilrechtlicher Teil des Strafverfahrens, daher wird das Verschulden des Rechtsanwalts dem Mandanten zugerechnet.“

Also Augen auf. Dazu kann ich nur raten, denn häufig ist nichts mehr zu retten.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 1998

Trending Articles