Mal eine etwas andere Frage hat mich in dieser Woche erreicht, eigentlich keine „echte“ Gebührenfrage, sondern mehr ein „Appell“ und/oder Aufruf zu einer Umfrage unter den Kollegen. Es geht um die Erstattung der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG – es gibt kaum eine gebührenrechtliche Vorschrift, die so viel „Ärger“ macht – bei Beratungshilfesachen. Zu der Problematik hatte der Kollege bereits vor einiger Zeit den AG Mannheim, Beschl. v. 05.06.2012 – 1 BHG 380/11 „erstritten“ und fühlte sich mit dem in seinem Sprengel auf der sicheren Seite. Leider wohl – zunächst mal – eine Fehlannahme. Denn der Kollege teilt Folgendes aus einem Schreiben „seiner“ Rechtspflegerin mit:
Nun hat mich „meine“ Rechtspflegerin am hiesigen Amtsgericht, mit der ich sehr gut auskomme, vorgewarnt. Zitat:
„Wie bereits telefonisch mitgeteilt, bin ich bei der Festsetzung nicht sachlich unabhängig.
Die Meinung, dass die Erstattung der Aktenversendungspauschale und von Kopiekosten nur ausnahmsweise im Einzelfall in Betracht kommt, ist nicht nur die Meinung in Landau, sondern beruht auf einem gemeinsamen Beschluss sämtlicher Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei der letzten gemeinsamen Arbeitstagung im Juli 2015.
Hieran bin ich gebunden und bitte daher künftig um detaillierte Darlegung des Erfordernisses der Akteneinsicht.“
Und der Kollege meint dazu:
Eine Erstberatung in Strafsachen im Wege der Beratungshilfe ist für mich niemals auch nur annähernd kostendeckend. Eine Beratung ohne Akteneinsicht werde ich auch künftig nicht vernünftig liefern können, da sehe ich mich nicht nur mit einem Bein in einer Haftungsfalle. Dann berate ich lieber gar nicht. Aber ist dies Sinn der Sache? Jedesmal einen Besinnungsaufsatz, warum gerade hier die Akteneinsicht zwingend war, bringt diese Sachen noch deutlicher unter den Mindestlohn.. Haben Sie auch Erfahrungen aus anderen Ländern? Kennen Sie auch Kollegen die dem entgegentreten? Denn jeden einzelnen Fall wie damals in Mannheim durchzukämpfen, wird dann doch sehr anstrengend… vielleicht können Sie ja im Kommentar noch einen Halbsatz fallenlassen?“