Und dann noch das Gebührenrätsel, bevor das Wochenende kommt. Die Frage stammt aus der FB-Gruppe:
“Liebe Kollegen, kann mir jemand bei folgender Abrechnungsfrage helfen?
Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wird nach umfangreicher Stellungnahme von mir nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und kurze Zeit später auf Beschwerde wiederaufgenommen. Jetzt nach nochmaliger Stellungnahme wurde das Verfahren wieder nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Kann ich die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG doppelt abrechnen?”
Nun? Kann er?